Rechtsprechung EUGH Assoziation und Kooperation EuGH 16.11.2004 Az. C-327/02
Rechtsprechung EUGH Assoziation und Kooperation EuGH 16.11.2004 Az. C-327/02 EZAR NF 19 Nr. 2 = ZAR 2005, 32
1. Art. 45 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits, genehmigt durch Beschluss 94/908/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 19.12.1994, Art. 44 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits, genehmigt durch Beschluss 93/743/Euratom, EGKS, EG des Rates und der Kommission vom 13.12.1993, und Art. 45 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits, genehmigt durch Beschluss 94/909/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 19.12.1994, stehen der Regelung eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, die ein System der vorherigen Kontrolle umfasst, das die Einreise in diesen Mitgliedstaat zum Zweck der Niederlassung als Selbständiger von der Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung durch die diplomatischen oder konsularischen Dienststellen dieses Mitgliedstaats im Herkunftsland des Betroffenen oder im Land seines ständigen Aufenthalts abhängig macht.

