Kein Schengen-Visum bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute - im Anschluss an sein Urteil vom 11. Januar 2011 - entschieden, dass begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Erteilung eines für den gesamten Schengen-Raum gültigen Besuchsvisums auch dann entgegenstehen, wenn der Fall von dem zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine abgeschlossenen Visaerleichterungsabkommen erfasst wird. Weiterlesen ...

