Anrechnung der Aufenthaltszeiten des Asylfolgeverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 19.10.2011 (BVerwG 5 C 28.10 - Urteil vom 19. Oktober 2011), dass bei einem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt eines Kindes ausländischer Eltern die Zeit des erfolgreichen Asylfolgeverfahrens eines Elternteils voll anzurechnen ist. Weiterlesen ...

