Nachrichten Rechtsprechung

In dem in den Medien  für Aufsehen erregenden Prozess um den Fall des am 02.07.2010 in der Abschiebehaftanstalt Langenhagen bei Hannover verstorbenen Slawik C. entschied der BGH am 06.10.2011 - V ZB 314/10 -, dass das postmortale Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen von der Ehefrau aus einer teleologisch erweiternden Auslegung von § 62 Abs. 2 FamFG folgt und die Haft schon wegen Fehlens eines zulässigen Haftantrags rechtswidrig war.

 

Das BVerfG hob mit Beschluss vom 24.10.2011(icon BVerfG Vier-Augen-Prinzip) einen Nichtzulassungsbeschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs auf. Der VGH sei fehlerhafter Weise davon ausgegangen, dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren gleichsam automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führe. Außerdem habe er die Frage der Weitergeltung des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG bei Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger dem EuGH unter Verletzung der Vorlagepflicht nicht zur Überprüfung zugeleitet.
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