Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
In einer schriftlichen Anfrage bitten die grünen Europa-Abgeordneten Cem Özdemir und Joost Lagendijk die Europäische Kommission um Stellungnahme, welche Konsequenzen sie aus dem Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofes ziehen. Hierzu erklären sie:
„Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil (C- 228/06, Soysal) festgestellt, dass für die Einreise türkischer Staatsangehöriger in die EU kein Visum verlangt werden darf, wenn diese in der EU Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen.
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Der ablehnende Prozesskostenhilfebeschluss des VG Berlin (VG 19 V.61.08) vom 25.3.2009 für einen türkischen Staatsangehörigen erkennt die passive Dienstleistungsfreiheit an und führt weiter aus, dass Touristen nach der Rechtsprechung des EuGH und der Literatur hierunter fallen würden. Damit ist die von der Bundesregierung vertretene Ansicht, dass die Soysal-Entscheidung keine Auswirkungen auf die passive Dienstleistungsfreiheit habe, durch diesen ersten Beschluss widerlegt.
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Der Generalanwalt Colomer hat sich in seinen Schlussanträgen vom 12. März 2009 in den verbundene Rechtssachen C‑22/08 und C‑23/08 (Athanasios Vatsouras und Josif Koupatantze gegen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nürnberg 900) den Leistungsausschluss nach § 7 SGB II für arbeitssuchende EU-Bürger, die zuvor eine Beschäftigung ausgeübt hatten und unfreiwillig arbeitslos geworden sind, für europarechtswidrig erklärt.
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Wie die konservative HÜRRIYET heute berichtet, haben sich am Wochenende fünf verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengetan, um gemeinsame für die visafreie Einreise türkischer Bürger in die EU zu kämpfen.
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Kommission nimmt überarbeiteten Mechanismus für die Überprüfung der Anwendung der Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten an
Die Kommission hat Anfang März 2009 zwei Vorschläge zu einem überarbeiteten Schengen-Evaluierungsmechanismus angenommen. Mit dem Mechanismus kann geprüft werden, ob die Schengen-Vorschriften in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Die Vorschläge ergänzen den derzeitigen Mechanismus; neu sind unangekündigte Ortstermine, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten den Schengen-Vorschriften in hohem Maße entsprechen.
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