Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Das Europäische Parlament hat über ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des EU-Asylsystems und zur Stärkung der Asylbewerberrechte abgestimmt. Die Abgeordneten sprechen sich unter anderem für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, die Schaffung eines europäischen "Asyl-Support Office", angemessene Aufnahmebedingungen sowie kostenlose Rechtsberatung für Asylbewerber aus.
Das Asylpaket besteht aus insgesamt fünf Verordnungen und Richtlinien. Als erster Teil der Gesetzgebung wurde der Bericht von Antonio MASIP HIDALGO (SPE, Spanien) mit großer Mehrheit angenommen. Dieser fordert angemessene Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bezug auf Wohnen, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, finanzielle Vorteile, der Freizügigkeit und den Zugang zu Arbeit. Der Text enthält auch Bestimmungen über den Schutz von gefährdeten Personen wie Minderjährigen, schwangeren Frauen und Opfer von Folter und Gewalt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 12. Januar 2009 den EuGH angerufen, um die zur Erlangung der Arbeitnehmereigenschaft erforderlichen Voraussetzungen bei einer geringfügigen Beschäftigung, die zum ergänzenden SGB II Bezug führt, näher konkretisiert zu erhalten
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Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen: VG 34 L 114.09 V) hatte in einem Eilverfahren über einen Antrag auf Erteilung eines deklaratorischen Visums für einen türkischen Staatsangehörigen zu entscheiden, der bei der Geburt seines Kindes anwesend sein wollte und einen Museumsbesuch plante sowie eine Beratung durch seinen Anwalt einholen wollte.
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2006 lebten ungefähr 8,2 Millionen EU-Bürger im europäischen Ausland. Obgleich Freizügigkeit ein Recht ist, dass den Unionsbürgern durch die EU-Verträge zuerkannt wird, zeigt sich das Europäische Parlament besorgt "über die Art und Weise der Umsetzung der Freizügigkeit in einigen Mitgliedstaaten". Sie fordern deshalb nachdrücklich, die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger "vollständig und sobald als möglich umzusetzen".
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Nachdem die EU-Kommission im Februar eine Verordnung zur Novellierung des EU-Asylrechts vorgelegt hat, hat sich das Europäische Parlament am 10. März 2009 in einem Initiativbericht zu dem Thema geäußert. Dieser unterstützt im Wesentlichen diese Vorschläge der Kommission, fordert aber zusätzlich mehr Schutz und Rechte für die Flüchtlinge und geht mit der bestehenden Dublin-II-Verordnung hart ins Gericht.
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