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Im Laufe des Jahres 2008 müssen sich erstmals mehrere Tausend Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Tun sie dies nicht bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag, droht der Verlust des deutschen Passes.
Die Pflicht zur Entscheidung geht auf die im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 verankerte so genannte Optionspflicht zurück. Demnach erhielten alle ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren mit einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik gelebt hatte (§ 4, Abs. 3 StAG; eingeschränktes jus soli). Wurde allerdings auch die Staatsbürgerschaft der Eltern angenommen, so ist mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und nach Aufforderung durch die Behörden eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird (§ 29 StAG). Fällt die Wahl des Heranwachsenden auf die ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche verloren. Umgekehrt muss die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis spätestens zur Vollendung des 23. Lebensjahres erbracht, so geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

Der Brand des Hauses im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen ist heute erneut das Top-Thema in den in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen. Wie alle Zeitungen melden, will die Türkei eigene Experten zur Untersuchung des Brandes schicken. Und Ministerpräsident Erdogan will am morgigen Donnerstag bei seinem Deutschlandbesuch auch nach Ludwigshafen fahren. Nach den Übergriffen der Vergangenheit in Deutschland stelle sich die Frage, ob das Feuer wirklich ein Unfall gewesen sei: „Wir wollen kein neues Solingen“, so Ministerpräsident Erdogan in Anspielung auf den Brandanschlag, bei dem 1993 fünf Türken getötet worden waren. Dabei machen heute wieder alle in Deutschland erscheinenden Zeitungen mit dem Thema auf, wobei sie einheitlich von einem Anschlag ausgehen.

In den in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen herrscht einen Tag nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen einheitlich eine Festtagsstimmung. Alle Zeitungen berichten höchst erfreut über das Wahldebakel für den amtierenden hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der sich mit seiner Kampagne gegen jugendliche Kriminelle in der türkischen Presselandschaft keine Freunde gemacht hatte. Auf ihren Titelseiten und als große Berichte in den Europa-Seiten wird dabei mit großen Lettern das Ergebnis der Wahl analysiert.

Das Auswärtige Amt ist dazu übergegangen, den Nachweis vom Vorhandensein einfacher deutscher Sprachkenntnisse von der Vorlage eines bestandenen Sprachtests abhängig zu machen. Diese Praxis, sie keine gesetzliche Verankerung im Aufenthaltsgesetz gefunden hat, wird vom dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem PKH-Beschluss vom 16. Januar 2008 kritisiert. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag "Zwangsverheiratung durch Verbesserung des Opferschutzes wirksam bekämpfen" in den Bundestag eingebracht.

Zur Einbringung dieses Antrags erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:

Mit dem heute in den Bundestag eingebrachten Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die im August 2007 eingeführten Erschwernisse beim Nachzug von Ehegattinnen und Ehegatten schnellstens zurückzunehmen. Die Bundesregierung handelt zynisch, wenn sie behauptet, der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Zuzug nach Deutschland sei eine Strategie zum Schutz vor Zwangsverheiratungen. In Wahrheit handelt es sich hierbei um eine Maßnahme zur Verhinderung des Nachzugs.

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