Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 27. Mai 2010 (BVerwG 5 C 8.09) entschieden, dass auch nach den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) seit 1999 eine Einbürgerung nach Ermessen (gemäß § 8 StAG - siehe unten 1) abgelehnt werden kann, wenn der Ausländer Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die - wie der Kläger - nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und auch in ihrer Muttersprache keine Kenntnisse der Schriftsprache haben. Weiterlesen ...
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und seine verfahrensrechtlichen Auswirkungen. Weiterlesen ...