Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Rückführung von Familien nach Italien ohne vorherige Überprüfung der Zusicherung italienischer Behörden
Mit seinem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 17.04.2015 (2 BvR 602/15) eine Rückführung einer Familie nach Italien gestoppt. Verwaltungsgerichte können eine Rückführung von Familien mit Kleinstkindern nach Italien nicht allein darauf stützen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im verwaltungsgerichtlichen Prozess lediglich erklärt, es werde eine Zusicherung der italienischen Behörden einholen, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten. Weiterlesen ...

