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Aus dem Gebot, die Rechtsstellung von selbstständig Erwerbstätigen aus der Türkei nicht zu verschlechtern, ergibt sich für diesen Personenkreis keine Befreiung von der Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland. Das hat der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts am 19.02.2015 (BVerwG 1 C 9.14) in Leipzig entschieden.

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