Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat zweifelhaft
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 27. November 2014 (4 L 867/14.A) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet. Weiterlesen ...

