Bürgerkriegsflüchtlinge haben Anspruch auf ein humanitäres Visum
Nach Auffassung von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache C-638/16 PPU sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass bei einer Verweigerung Personen, die internationalen Schutz suchen, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden. Weiterlesen ...

