Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der EuGH hat mit Urteil in der Rechtssache C-153/14 vom 9. Juli 2015 entschieden, dass Die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf. Die Entscheidung lässt keinen Zweifel aufkommen, dass die gegenwärtige Rechtslage, die beim Ehegattennachzug einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, mit der Familienzusammenführungsrichtlinie unvereinbar ist. Die nationale Regelung darf daher aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nicht zur Anwendung kommen. Eine richtlinienkonforme Auslegung scheidet aus, da der Wort des § 30 AufenthG nicht auslegungsfähig ist. Der Gerichthof zeigt mit seiner Entscheidung zugleich auf, dass auch eine an Voraussetzungen gebundene Härtefallregelung nicht ausreicht, um die europarechtlich erforderliche individuelle Einzelfallentscheidung zu gewährleisten.

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