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Die vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Änderungsgesetz zum FreizügG/EU zur Abschaffung der Freizügigkeitsbescheinigung tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Kernpunkte der Änderung sind: Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger und EWR-Angehörige wird ersatzlos abgeschafft. Eingetragene Lebenspartner werden mit Ehepartnern gleichgestellt. Maßgaben zur Überprüfung von Scheinehen von Drittstaatern mit EU/EWR-Bürgern werden eingeführt.

Die Antworten zu den nachstehenden Themen werden veröffentlcht:

  • Inhaftierung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei, Drucksache 17/11235 vom 26.10.2012
  • Einreiseverweigerung in Schengen-Staaten im sogenannten
     Konsultationsverfahren unter Geheimhaltung von Gründen, Drucksache 17/11016 vom 17.10.2012
  • Kontrollen durch die Bundespolizei an Binnengrenzen der Europäischen Union, Drucksache 17/11015 vom 17.10.2012
  • Ausländerrefentenbesprechungen 2012, Drucksache 17/11581 vom 22.11.2012

Die „Große Koalition" führte im Jahr 2007 mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz unter anderem Verschärfungen des Ausweisungsrechts ein, hinsichtlich derer schon damals der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Mai 2007 erklärt hatte, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht ersichtlich sei.Die Änderungen seien unnötig und nicht geeignet, die Integration zu fördern, zudem bestehe die Gefahr, dass Muslime unter einen Generalverdacht gestellt würden. Eine vergleichbare Kritik kam auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte, von PRO ASYL und anderen (vgl. z.B. Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Reinhard Marx, A-Drs. 16(4)209 D, S. 11).

Die Aufgabe der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter besteht darin, Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Artikel 4 des Fakultativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention (Gewahrsamseinrichtungen) aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.

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