Am 30.01.2013 hat die Fraktion Bündnis 90/DieGrünen einen umfassenden Gesetzentwurf zur Anwendung des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht (BT-Drs. 17/12193) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf soll Ende Februar in erster Lesung debattiert werden. Mit dieser Gesetzesinitiative könnte es gelingen, Behörden und Gerichten Regelungen an die Hand zu geben, die erstmals eine einheitliche und umfassende Rechtsanwendung in Bezug auf das Recht für türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen überhaupt ermöglichen. Denn gegenwärtig sind nur eine Handvoll Experten in der Lage, die Rechtslage türkischer Staatsangehöriger und ihre Familienangehörigen zu überblicken. Der Entwurf ist insbesondere deshalb zu begrüßen, weil das Bundesinnenministerium seiner Aufgabe, die Verwaltungsvorschriften zum ARB 1/80 zu überarbeiten, bisher nicht nachgekommen.
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