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Mit Vorlage der Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und zu Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen (AAH – ARB 1/80)
– Fassung 2013 – vom 26. November 2013 wird den Ausländerbehörden eine dringend erforderliche Hilfestellung bei der Anwendung des Sonderrechts für türkische Staatsangehörige an die Hand gegeben.

Es ist einer schriftlichen Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen zu verdanken, dass ein offenkundiger Gesetzgebungsfehler aufgedeckt wurde. Wie die Bundesregierung mit ihrer Antwort vom 5. Dezember 2013 einräumen musste, soll der Bezug des Betreuungsgeldes nach dem Willen des Gesetzgebers bei der Berechnung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung im Aufenthaltsrecht weiterhin unschädlich sein.

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