Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28.08.2013 ist im Bundesgesetzblatt Nr. 54 vom 05.09.2013 veröffentlicht worden (BGBl. I S. 3473, 3474). Nach Art. 7 Satz 1 tritt dieses Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2, wonach in Artikel 1 die Nummern 27 und 45 am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, am 1. Dezember 2013 in Kraft. Dies bedeutet, dass Art. 1 Nr. 27 und 45 bereits heute am 06.09.2013 in Kraft treten. Die Neuregelung ändert die Rechtslage mit sofortiger Wirkung für die folgenden beiden Punkte:

  • Die Einführung des Eilrechtsschutzes in Dublin-Verfahren (34a AsylVfG)
  • Die Reduzierung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf 9 Monate (§61 AsylVfG)

Nachdem das Ausländerrecht durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2013 vom 29.08.2013 (BGBl I Nr. 54 vom 05.09.2013, S. 3484) in wesentlichen Punkten mit Wirkung zum 01.10. und 02.12.2013 geändert wurde, werden unter "aktuelle Gesetze" alle Gesetzestexte, einschließlich

in einer redaktionellen Fassung zur Verfügung gestellt.

Für Mitglieder gibt es zudem besondere Fassungen, die auch erkennen lassen, wann die einzelnen ausländerrechtlichen Regelungen geändert wurden.

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