Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die 27 Staats- und Regierungschef sind am 23. Juni zu einer Einigung über den Inhalt des zukünftigen Vertrages, der die europäische Verfassung ersetzen wird und vor den europäischen Wahlen im Juni 2009 in Kraft treten sollte, gelangt. Der neue Vertrag wird nicht mehr Ausdrücke wie "Verfassung" oder Symbole (Flagge, Hymne, Devise) enthalten, die die EU mit einem föderalen Staat gleichsetzen, auch wenn die Letzteren weiterhin bestehen werden.

Das im Tampere-Programm und im Haager Programm beschriebene Gemeinsame Europäische Asylsystem soll in zwei Phasen geschaffen werden. Die erste Phase, in der vier wichtige Rechtsinstrumente ausgestaltet werden mussten, ist nun abgeschlossen. Gemäß dem Haager Programm sind die Rechtsinstrumente der zweiten Phase des Asylsystems Ende 2010 zu verabschieden. Vor der Unterbreitung der neuen Vorschläge möchte die Kommission auf der Grundlage dieses Grünbuchs eine umfassende Debatte über die künftige Architektur des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems führen. Sie fordert alle Interessenvertreter auf, sich zu den vorgeschlagenen Konzepten zu äußern und konstruktive Vorschläge zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzureichen.

Das Bundesamt hat an einem ARGO-Projekt der Europäischen Kommission zur Entwicklung gemeinsamer Leitlinien zur Erstellung von Herkunftsländerinformationen teilgenommen. Das Projekt wurde mit der abschließenden Sitzung der Vertreter der teilnehmenden Staaten Niederlande (Projektleitung), Belgien, Frankreich, Großbritannien, Polen, Schweiz und Deutschland im April dieses Jahres beendet. Erarbeitet wurden gemeinsame Leitlinien sowie verschiedene erläuternde Dokumente. Die Leitlinien werden auch im Bundesamt eingesetzt.

In den Niederlanden erhalten 25.000 abgelehnte Asylbewerber ein Bleiberecht. Die Regierung verabschiedete eine entsprechende Regelung für Ausländer, die vor April 2001 ins Land gekommen und trotz eines abgelehnten Asylantrags geblieben sind. Damit rückt die Koalition aus Christdemokraten, Sozialdemokraten und Christlicher Union vom harten Kurs der Vorgängerregierung ab.

Mit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, vom 18. Oktober 2006 (Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99) wurde nochmals die wesentlichen Grundsätze zum besonderen Ausweisungsschutz im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK herausgearbeitet. Dabei beschäftigt sich der Gerichtshof mit dem Problem der Rückkehr von Ausländern der 2. Generation, die über Jahrzehnte außerhalb ihres Heimatlandes aufgewachsen sind.

 

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