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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

  1. Zur Rechtswidrigkeit der Überstellung eines Asylsuchenden nach Griechenland.

  2. Zum Anspruch eines Asylsuchenden auf Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland in ein Asylverfahren nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG/Nr. 343/2003). (Bestätigung VG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009 - 7 K 4376/07.F.A (3), NVwZ 2009, 1176 = AuAS 2009, 189 = InfAuslR 2009, 406).

In wohl einem der letzten Verfahren zum Verfahrensrecht bei Abschiebehaft nach dem FGG stellt das OLG Celle klar:

 

  1. Die Amtsermittlungspflicht nach § 12 FGG im Beschwerdeverfahren bezieht sich auch auf Entscheidungen, die letztlich auf formalen bzw. prozessualen Gründen beruhen.
  2. Der Fristenlauf für die sofortige Beschwerde beginnt erst mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe nach § 22 I FGG, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers und Aushändigung einer Abschrift der Entscheidung unter Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung auf Wunsch.
  3. Die Bekanntgabepflicht obliegt nur dem Richter.


Die Kommentierung bezieht sich auch vergleichend auf das neue FamFG.

Zur Entscheidung im Portal: hier

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