Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind mit Verfassungsrecht vereinbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28. April 2009 (Az.: OVG 2 B 6.08) entschieden, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zulässig sind, insbesondere mit Verfassungsrecht im Einklang stehen. Weiterlesen ...