Keine Einbürgerung trotz „Entmakelung" der Jugendstrafe
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 5. Juni 2014 (BVerwG 10 C 4.14) entschieden dass im Einbürgerungsverfahren die Verurteilung zu einer Jugendstrafe auch dann zu berücksichtigen ist, wenn das Jugendgericht nachträglich die Beseitigung des Strafmakels der Jugendstrafe angeordnet hat. Weiterlesen ...

