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Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6.11.2014 (BVerwG 1 C 4.14) entschieden, dass ein im Bundesgebiet geborenes Kind eines türkischen Arbeitnehmers, das nach der derzeitigen Rechtslage einer Aufenthaltserlaubnis bedarf, sich nicht auf die früher geltende Befreiung von der Aufenthaltserlaubnispflicht berufen kann. Zwar verbietet das Assoziierungsabkommen EWG -Türkei grundsätzlich eine nachteilige Veränderung der Rechtslage. Die Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auf unter 16-jährige Ausländer ist jedoch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt. 

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