Illegale Beschäftigung steht Unfallversicherungsschutz nicht entgegen
Abhängig Beschäftige sind gesetzlich unfallversichert - auch wenn sie illegal tätig werden. Dies entschied in einem am 1. November 2011 veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 9 U 46/10). Weiterlesen ...

