Urteil: BAMF muss Leitlinien für Asylanerkennung nicht öffentlich machen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf die für einzelne Herkunftsländer anzuwendenden Leitsätze im Asylverfahren auch in Zukunft geheim halten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Ansbach am 22. Januar nach einer Klage der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl und der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins (Az. AN 4 K 07.00903; AN 4 K 07.01333). Weiterlesen ...