Nachrichten Asylrecht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf die für einzelne Herkunftsländer anzuwendenden Leitsätze im Asylverfahren auch in Zukunft geheim halten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Ansbach am 22. Januar nach einer Klage der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl und der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins (Az. AN 4 K 07.00903; AN 4 K 07.01333).

2007 wurden insgesamt 30.303 Asylanträge gestellt (2006: 30.100). Davon waren 19.164 Erstanträge, 11.139 Folgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ist damit auf einem neuen Tiefststand angekommen (2006: 21.029, 2004: 35.607, 2002: 71.127). Die wichtigsten Herkunftsländer 2007 waren Irak (22,6 % der Erstanträge), Serbien (10,4 %) und die Türkei (7,5 %). Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht Deutschland weiterhin „im Hintertreffen beim internationalen Flüchtlingsschutz“.

Quelle: Bundesamt

Anmerkung von Rechtsanwalt Fahlbusch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2007 (2 BvR 1033/06)

Die Ausführungen des Verfassungsgerichts zur Frage der Zulässigkeit eines Antrages auf Fest-stellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Haftanordnung geben zunächst Anlass zu dem Hin-weis, dass bereits zusammen mit Einlegung der sofortigen Beschwerde bzw. eines Haftaufhebungs-antrages nach § 10 FEVG beantragt werden sollte, festzustellen, dass die Inhaftierung in Ab-schiebungshaft rechtswidrig (gewesen) ist. Jedenfalls bei dieser Verfahrensweise dürfte es nicht zu den vom Gericht angesprochenen Problemen im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Feststellungs-antrags kommen.

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