Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 08.09.2009 (2 BvQ 56/09) eine einstweilige Anordnung erlassen und die Abschiebung des Antragstellers in einem Dublin-II-Verfahren nach Griechenland vorläufig ausgesetzt.