Flüchtlingsanerkennung wegen Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 21. April 2009 eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aufgehoben, der einem Iraker sunnitisch-islamischer Glaubensrichtung wegen einer Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hatte (BVerwG 10 C 11.08). Nach Angaben der beklagten Bundesrepublik leben im Irak etwa 8 bis 10 Millionen Sunniten. Weiterlesen ...