Nachrichten Asylrecht

Die Lage der Asylbewerber in Griechenland ist kritisch. Die Behörden müssen dringend das Asylsystem verbessern, um die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen zu garantieren. Die Probleme in Griechenland zeigen außerdem, dass es notwendig ist, die europäische Politik im Bereich der gemischten Migrationsströme besser zu koordinieren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14.10.2008 (BVerwG 10 C 48.07) in einem Asylrechtsstreit den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen und ihm zur Vorabentscheidung Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) vorgelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 19. Januar 2009 (BVerwG 10 C 52.07) eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, mit der eine aus Tschetschenien stammende russische Staatsangehörige mit Blick auf das Fehlen einer dringend erforderlichen medizinischen Behandlung bei einer Rückkehr nach Russland als Flüchtling anerkannt wurde.

Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder haben am 5. Dezember 2008 den Beschluss gefasst, insgesamt 2.500 Flüchtlingen aus dem Irak, die derzeit in Syrien und Jordanien leben, Aufnahme (Resettlement) in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren (vgl. Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak – als download unter Arbeitsmaterialien Deutschland/Verwaltungsvorschriften).

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