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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drucksache 18/2581) enthält neue Wiedereinreiseverbote im Falle des Rechtsmissbrauchs oder Betrugs. Die geplanten Neuregelungen sind

  • mit EU-Recht unvereinbar,
  • tatsächlich nicht erforderlich und
  • geeignet, die Effektivität behördlichen Handelns negativ zu beeinflussen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt am 27.08.2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzes vor. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012, mit der die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerber­leistungsgesetz (AsylbLG) für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine Neuregelung der Leistungssätze gefordert wurde.

Die diesjährige 8. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht steht unter dem Thema Menschenrechte als Grenze und die Grenzen der Menschenrechte im Migrationsrecht. Sie findet am 7.-9. November 2014 in Stuttgart im Tagungszentrum Hohenheim statt.

Mit einem Runderlass vom 4. August 2014 will das Bundesinnenministerium die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Dogan in die Verwaltungspraxis umsetzen. Der Erlass basiert im Kern auf der Einführung einer Härtefallregelung, mit der geregelt wird, wann Familienangehörige türkischer Staatsangehöriger ohne einfache Sprachkenntnisse ins Bundesgebiet einreisen dürfen.

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