Geplante Wiedereinreisesperre ist mit EU-Recht unvereinbar
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drucksache 18/2581) enthält neue Wiedereinreiseverbote im Falle des Rechtsmissbrauchs oder Betrugs. Die geplanten Neuregelungen sind
- mit EU-Recht unvereinbar,
- tatsächlich nicht erforderlich und
- geeignet, die Effektivität behördlichen Handelns negativ zu beeinflussen.