Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

 Die Koalition hat sich auf die konkreten Eckpunkte der Abschaffung der Optionspflicht geeinigt. Die Optionspflicht wird nicht gänzlich abgeschafft, erfasst werden nur Deutsche, die im Inland aufgewachsen ist. Der nachfolgend abgedruckte Gesetzentwurf geht von dieser Voraussetzung aus, wennd er Deutsche bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat, sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Am Dienstag, den 06.05.2014, findet in Frankfurt am Main eine Veranstaltung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Sillhalteklauseln des Art. 13 ARB 1/80 und des Art. 41 Zusatzprotokoll statt. Referent ist Dr. Klaus Dienelt.

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