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Die SPD hat gestern im Bundestag dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem in der Sachverständigenanhörung am 23. Juni 2014, waren neben inhaltlichen auch unions- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einstufung der drei Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten vorgebracht worden. Dies betraf sowohl die inhaltliche Bewertung der Lage in den drei Ländern als auch das Prüfverfahren, die unzureichende und selektive Auseinandersetzung mit verfügbaren Länderinformationen, die Missachtung der Einschätzungen des UNHCR und die mangelhafte Gesetzesbegründung.

Am Dienstag, den 2.7.2014 hat sich die Regierungsfraktion in einer Überraschungsaktion entschlossen, die Gesetzentwürfe zu den sicheren Herkunftsstaaten und zur Änderung der Optionspflicht doch noch auf die Tagesordnung des Bundestages in dieser Woche zu setzen. Aus diesem Grund hatte die CDU/CSU/SPD-Fraktion gestern um 15:48 Uhr eine Sondersitzung des Innenausschusses zur „Beratung" der beiden Gesetzentwürfe für 18:00 Uhr beantragt, um die Fristen für die Behandlung des Gesetzentwurfes am Donnerstag durch den Bundestag noch wahren zu können.

Das Ringen um Mehrheiten im Bundesrat für den Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftstaaten spitzt sich zu. Entgegen allen Erwartungen und Ankündigungen sind die Gesetzentwürfe zur Optionspflicht und zu den sicheren Herkunftsländern von den Regierungsfraktionen bislang (noch) nicht auf die Tagesordnung der nächsten, letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause aufgesetzt worden.

Die Neuregelung der Optionspflicht durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Mai 2014 (BT-Drs. 18/1312) ist als Einstieg in eine umfassende Ius-soli-Regelung anzusehen und daher zu begrüßen.

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