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Aufgrund zweier Suizide im Frühjahr in der Abschiebungshaft in Hamburg tagte ein Runder Tisch mit Abgeordneten, Behördenleitungen und Fachleuten unter Beteiligung von migrationsrecht.net am 9. Juli 2010 im Hamburger Rathaus.

Die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes (Härtefallkommissionsverordnung) vom 18. März 2005 (RhPfGVBl. S. 92) ist gemäß ihres § 6 am 31.12.2009 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung ist trotz der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung der zeitlichen Beschränkung des § 23a AufenthG, der gleichfalls am 31.12.2009 außer Kraft treten sollte, nicht erfolgt.

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