Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der EuGH hat mit Urteil vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-4/05 (Güzeli) eine Grundsatzentscheidung zu den Auswirkungen des Diskriminierungsverbots des Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates auf die Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Arbeitnehmers getroffen. Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 bestimmt: „Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft räumen den türkischen Arbeitnehmern, die ihrem regulären Arbeitsmarkt angehören, eine Regelung ein, die gegenüber den Arbeitnehmern aus der Gemeinschaft hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der sonstigen Arbeitsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschließt.“
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Am 11. Oktober 2006 hat der Europäische Gerichtshof die deutsche Generalanwältin Dr. Juliane Kokott, die bereits seit dem 7. Oktober 2006 als Generalanwältin tätig ist, zur ersten Generalanwältin ernannt. Damit löst sie die Österreicherin Christine Stix-Hackl ab. Das Amt des Ersten Generalanwalts wird vom Gerichtshof für ein Jahr verliehen. Der Erste Generalanwalt entscheidet über die Zuweisung der Rechtssachen an die Generalanwälte.
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp06/info/cp060090de.pdf
Die EU-Kommission hat am 26. September ihren abschliessenden Beobachtungsbericht zum Stand der Vorbereitungen Rumäniens und Bulgariens im Hinblick auf den bevorstehenden EU-Beitritt verabschiedet. Sie stellt darin fest, dass, angesichts der bereits erzielten, substantiellen Fortschritte, beider Länder in der Lage seien, den mit dem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 verbundenen Rechten und Pflichten gewissenhaft nachzukommen. Allerdings hat die EU-Kommission angekündigt, in bestimmten Bereichen, in denen noch Fortschritte nötig seien, strenge Begleitmassnahmen ansetzen zu wollen. Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso betonte, "der Beitritt dieser beiden Länder zur EU bietet Gelegenheit, die nun bereits fünfte EU-Erweiterung erfolgreich umzusetzen.[...] Wir haben eine gute Entscheidung für Bulgarien und Rumänien und eine gute Entscheidung für Europa getroffen."
Am 23. Oktober 2006 hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den von der sozialistischen Berichterstatterin Evelyne Gebhardt vorgelegten Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung zur Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt.
Hier zum Link:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/629/629484/629484de.pdf
Die im Vorfeld eingereichten 43 Änderungsanträge wurden durch die Mehrheit der Stimmen aus Konservativen, Liberalen und einigen Sozialdemokraten abgelehnt. Damit unterstützt das Parlament im Ergebnis den Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 24. Juli 2006.
Hier zum Link:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/cls/cons_cons(2006)10003_rev4_/cons_cons(2006)10003_rev4_de.pdf
Die Kommission hat angekündigt, bis zur Abstimmung im Plenum eine Erklärung vorzulegen, welche die von Gebhardt erfolglos eingereichten Änderungsanträge aufgreifen soll. Die Erklärung soll für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Verwaltungszusammenarbeit sowie des Ausschlusses des Arbeitsrechts und sozialer Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie sorgen und insbesondere dem EuGH bei der Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie als Hilfsmittel dienen. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich Mitte November 2006 über den Bericht abstimmen
Der EuGH hat mit Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-506/04 und C-193/05 - Graham J. Wilson / Ordre des avocats du barreau de Luxembourg
Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg - entschieden, dass die Bestimmungen des luxemburgischen Rechts über die Sprachkenntnisse, die europäische Rechtsanwälte besitzen müssen, um bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragen werden zu können, dem Gemeinschaftsrecht widersprechen. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht, ohne vorherige Überprüfung seiner Sprachkenntnisse auf Dauer in jedem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein.
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