Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Am 23. Oktober 2006 hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den von der sozialistischen Berichterstatterin Evelyne Gebhardt vorgelegten Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung zur Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt.

Hier zum Link:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/629/629484/629484de.pdf

Die im Vorfeld eingereichten 43 Änderungsanträge wurden durch die Mehrheit der Stimmen aus Konservativen, Liberalen und einigen Sozialdemokraten abgelehnt. Damit unterstützt das Parlament im Ergebnis den Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 24. Juli 2006.

Hier zum Link:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/cls/cons_cons(2006)10003_rev4_/cons_cons(2006)10003_rev4_de.pdf

Die Kommission hat angekündigt, bis zur Abstimmung im Plenum eine Erklärung vorzulegen, welche die von Gebhardt erfolglos eingereichten Änderungsanträge aufgreifen soll. Die Erklärung soll für mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Verwaltungszusammenarbeit sowie des Ausschlusses des Arbeitsrechts und sozialer Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie sorgen und insbesondere dem EuGH bei der Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie als Hilfsmittel dienen. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich Mitte November 2006 über den Bericht abstimmen

 

Die EU-Kommission hat am 26. September ihren abschliessenden Beobachtungsbericht zum Stand der Vorbereitungen Rumäniens und Bulgariens im Hinblick auf den bevorstehenden EU-Beitritt verabschiedet. Sie stellt darin fest, dass, angesichts der bereits erzielten, substantiellen Fortschritte, beider Länder in der Lage seien, den mit dem EU-Beitritt am 1. Januar 2007 verbundenen Rechten und Pflichten gewissenhaft nachzukommen. Allerdings hat die EU-Kommission angekündigt, in bestimmten Bereichen, in denen noch Fortschritte nötig seien, strenge Begleitmassnahmen ansetzen zu wollen. Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso betonte, "der Beitritt dieser beiden Länder zur EU bietet Gelegenheit, die nun bereits fünfte EU-Erweiterung erfolgreich umzusetzen.[...] Wir haben eine gute Entscheidung für Bulgarien und Rumänien und eine gute Entscheidung für Europa getroffen."

 

Nach der teilweisen Neubesetzung der Stellen der Mitglieder des Gerichtshofes1 ist Herr Vassilios Skouris, der seit 7. Oktober 2003 dessen Präsident ist, für die Zeit vom 9. Oktober 2006 bis zum 6. Oktober 2009 in seinem Amt als Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften bestätigt worden. Nach Artikel 7 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes wählen die Richter sogleich nach der Neubesetzung von Richterstellen gemäß den Artikeln 223 EG-Vertrag und 139 EAG-Vertrag aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichtshofes auf drei Jahre.

Der EuGH hat mit Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-506/04 und C-193/05 - Graham J. Wilson / Ordre des avocats du barreau de Luxembourg
Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg - entschieden, dass die Bestimmungen des luxemburgischen Rechts über die Sprachkenntnisse, die europäische Rechtsanwälte besitzen müssen, um bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragen werden zu können, dem Gemeinschaftsrecht widersprechen. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht, ohne vorherige Überprüfung seiner Sprachkenntnisse auf Dauer in jedem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein.

Das serbische Parlament hat am 30. September mit 242 von 250 Stimmen einer neuen Verfassung zugestimmt, die die Souveränität Serbiens über das Kosovo, das seit 1999 von der UNO verwaltet wird, unterstreicht. "Ich stelle fest, dass das Parlament der Republik Serbien eine neue Verfassung für Serbien angenommen hat", erklärte Parlamentspräsident Predrag Markovic. Die Annahme der neuen Verfassung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die UNO bis Ende diesen Jahres über den zukünftigen Status des Kosovo entscheiden muss. Das Kosovo wird mehrheitlich (90%) von Albanern bewohnt, die die Unabhängigkeit des Gebiets von Serbien fordern. Das Parlament hat nun zudem die Abhaltung eines Referendums über die neue Verfassung für den 28. und 29. Oktober angekündigt. Um in Kraft treten zu können, muss der Verfassung von mehr als 50 % der Wahlberechtigten zugestimmt werden.

 

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