Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Vor dem Hintergrund der aktuellen Einwanderungsproblematik im Mittelmeerraum und im Süden Europas haben acht Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union dem finnischen Premierminister und aktuellen Präsidenten des Ministerrats der EU, Matti Vanhanen, einen gemeinsamen Brief zukommen lassen. Sie halten darin : "das informelle Gipfeltreffen von Lahti vom kommenden 20. Oktober für eine exzellente Gelegenheit, eine Bilanz der aktuellen Flüchtlingssituation zu ziehen, um eventuell bereits im Rahmen des anstehenden Europäischen Rates vom kommenden Dezember zu operationellen Entscheidungen zu gelangen."
Der erste Tag des Staatsbesuchs Bundeskanzlerin Merkels in der Türkei war letzte Woche das Top-Thema in den türkischen Zeitungen. Dabei konzentrieren sich die Zeitungen auf das Thema Zypern und titeln wie folgt:
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Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-229/05 P, Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und Kurdischer Nationalkongress (KNK) gegen Rat der Europäischen Union, die Auffassung geäußert, dass das Gericht erster Instanz die Klage gegen die Nennung der PKK auf einer Liste terroristischer Vereinigungen nicht als unzulässig hätte abweisen dürfen. Ob die PKK zu Recht in der Liste genannt wird, müsste demnach das Gericht erster Instanz noch entscheiden.
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Der Europäische Gerichtshof hat am 21. September 2006 in seinem Urteil C-168/04 in der Rechtssache Kommission gegen Österreich beschlossen, dass die österreichischen Vorschriften über die Entsendung der Arbeitnehmer gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen.
Mit ihrer Klageschrift beantragte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 49 EG verstoßen hat, dass sie mit § 18 des österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes vom 20. März 1975 (AuslBG, BGBl I 218/1975) in seiner im BGBl I 120/1999 bekannt gemachten Fassung und § 10 Abs 1 Z 3 des Fremdengesetzes vom 14. Juli 1997 (FrG, BGBl I 75/1997) in seiner im BGBl I 34/2000 bekannt gemachten Fassung die Entsendung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung in unverhältnismäßiger Weise einschränkt.
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Ein politisches Thema aus den Niederlanden erregt heute die Gemüter der in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen. Vor den Wahlen am 22. November im Nachbarland gibt es dabei große Proteste türkischstämmiger Kandidaten über die Listenplatzvergabe. Mehreren türkischstämmigen Kandidaten der CDA (Christlicher Demokratischer Appell) des Ministerpräsidenten Balkenende waren ihre Listenplätze abgesprochen worden, nachdem sie sich geweigert hatten, den Völkermord des Osmanischen Reiches an den Armeniern anzuerkennen. Der Direktor des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT), Faruk Sen, bewertet heute in der HÜRRIYET die Vorgänge in Holland als „nicht mit Menschenrechten vereinbar“ und sieht darin eine „an Rassismus grenzende“ Kampagne „türkischstämmige Bürger aus dem politischen Leben der Niederlande herauszuhalten“. „Eine Schande, mit der Holland nicht leben“ könne, so Sen weiter. Die SABAH hingegen macht darauf aufmerksam, dass für die ihrer Listenplätze entzogenen Kandidaten, ein anderer türkischstämmiger Bürger eingesetzt worden sei, der sich zu der Sache in keiner Weise geäußert habe. Eine „Schaufensterpuppe“, um die anderen Kandidaten zu ersetzen, wie die Zeitung kommentiert.
Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
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