Auf dem Weg zur Beseitigung des Einstimmigkeitsprinzip im EU-Ausländerrecht
Das Europäische Parlament hat am
Das Europäische Parlament hat am
Papst Benedikt XVI. ist zu seinem ersten Türkei-Besuch in Ankara eingetroffen. Das Flugzeug mit dem Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche an Bord landete am Mittag auf dem abgeriegelten Flughafen der Hauptstadt Ankara. Es ist eine der schwierigsten Reisen seiner bisherigen Amtszeit. Erstmals ist der Pontifex in einem Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit unterwegs. Die Reden wurden vorher genau überprüft. "Ein falsches Wort, und das Verhältnis zum Islam steht in Flammen", meinte ein Vatikansprecher. Weiterlesen ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-4/05 (Güzeli) eine Grundsatzentscheidung zu den Auswirkungen des Diskriminierungsverbots des Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates auf die Nichtverlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Arbeitnehmers getroffen. Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 bestimmt: „Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft räumen den türkischen Arbeitnehmern, die ihrem regulären Arbeitsmarkt angehören, eine Regelung ein, die gegenüber den Arbeitnehmern aus der Gemeinschaft hinsichtlich des Arbeitsentgeltes und der sonstigen Arbeitsbedingungen jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausschließt.“ Weiterlesen ...
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (EU) zugestimmt (16/2293). 529 Abgeordnete votierten mit Ja, 12 mit Nein, 10 enthielten sich ihrer Stimme. Für den Beitritt haben die EU-Mitgliedsstaaten am 25. April 2005 einen Vertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien geschlossen. Erst wenn alle 25 Mitglieder der EU und die beiden Länder den Beitrittsvertrag ratifiziert haben, kann er in Kraft treten. Eine Zustimmung Deutschlands zum Beitrittsvertrag muss als Gesetz vom Parlament verabschiedet werden. Das sieht Artikel 59 des Grundgesetzes vor. Weiterlesen ...
Am 11. Oktober 2006 hat der Europäische Gerichtshof die deutsche Generalanwältin Dr. Juliane Kokott, die bereits seit dem 7. Oktober 2006 als Generalanwältin tätig ist, zur ersten Generalanwältin ernannt. Damit löst sie die Österreicherin Christine Stix-Hackl ab. Das Amt des Ersten Generalanwalts wird vom Gerichtshof für ein Jahr verliehen. Der Erste Generalanwalt entscheidet über die Zuweisung der Rechtssachen an die Generalanwälte.
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp06/info/cp060090de.pdf