Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die auflagenstarken ZAMAN und HÜRRIYET veröffentlichen heute Ergebnisse einer Studie des türkischen Arbeitgeberverbandes (TÜSIAD), wonach die erwartete Migrationsbewegung türkischer Bürger bei einem EU-Beitritt der Türkei deutlich geringer ausfallen werde als von verschiedenen Seiten angenommen. Die verschiedenen Szenarien, die in der Studie durchgespielt worden sein, machten deutlich, dass bei einem EU-Beitritt viel weniger türkische Bürger in der EU zu erwarten seien, als dies über den „Gastarbeiter-Status“ laufen würde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bis zum Jahre 2025 ein Rückgang der arbeitsfähigen europäischen Bürger von 26 Millionen zu erwarten sei und bis zum Jahre 2050 ein Rückgang von 66 Millionen. Durch die Aufnahme der Türkei werde zwar dieser Trend nicht gestoppt, zumindest aber verlangsamt werden, da die Bevölkerung der Türkei weiter wachse.

Der Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso, der sich zu einigen Kontakten in Italien aufhält, sprach gestern in Rom auf einer Pressekonferenz die Mitgliedschaftsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU an. Der Prozess würde lang und schwierig werden, betonte Barroso und erklärte: „Aber die Türkei wird letztendlich der EU beitreten und ein Teil der Union werden, weil sie nicht nur für die europäische, sondern auch für die globale Politik zum Vorteil ist.“ Barroso wies aber auch darauf hin, dass die Vollmitgliedschaft der Türkei erst nach Erfüllung sämtlicher EU-Kriterien möglich sei, und sagte: „Natürlich darf es nicht in Frage kommen, dass man in Bezug auf die Mitgliedschaft der Türkei Zugeständnisse bei den demokratischen Standards der EU macht.“ (C UMHURIYET )

Nach Angaben des Zentrums für Türkeistudien (ZfT) sind Türken die neunzehntgrößte nationale Gruppierung in der EU, so die ZAMAN. Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens, die eine große türkische Minderheit im Land aufweisen, habe sich die Zahl der in der EU lebenden türkischstämmigen Bürger auf 5,2 Millionen erhöht und stelle damit die neunzehntgrößte nationale Gruppierung in der EU dar. Ähnliche Berichte auch in der HÜRRIYET und TÜRKIYE.

 

Seit dem 1. Januar hat Deutschland den Vorsitz im Europäischen Rat. Einer Schaltstelle der Macht in Europa, die weitgehend unbekannt ist. Neuesten Statistiken zufolge, wissen angeblich 80 % der Bundesbürger auch wenige Wochen vor ihrem Beginn nicht, dass Deutschland die EU-Präsidentschaft zwischen Januar und Juni 2007 inne haben wird. Zwar würden sich rund 70 % aller Deutschen für die Annahme der EU-Verfassung aussprechen, doch kennten nur 7 % unter ihnen überhaupt deren Inhalt. Zu den Prioritäten der deutschen EU-Präsidentschaft werden ab Januar der EU-Verfassungsgebungsprozess zählen sowie die Bereiche Wirtschaft und Beschäftigungspolitik, Sicherheit der Energieversorgung und eine Gemeinsame europäische Aussenpolitik.

Zum 1. Januar 2007 sind die Republik Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Nachdem die Republik Bulgarien und Rumänien die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragten, legte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 1993 in Kopenhagen erstmals die politischen, wirtschaftlichen und besitzstandsbezogenen Kriterien für die Mitgliedschaft fest, an denen sich der Beitrittsprozess und die von der Kommission vorgenommen regelmäßigen Bewertungen der Lage in der Republik Bulgarien und Rumänien orientiert haben. Den politischen Kriterien zufolge müssen die Republik Bulgarien und Rumänien für institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten sorgen; diese Anforderungen sind als verfassungsmäßige Grundsätze im Vertrag über die Europäische Union verankert und wurden in der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union hervorgehoben. Nach den wirtschaftlichen Kriterien sind eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, erforderlich. Das besitzstandsbezogene Kriterium betrifft die Fähigkeit zur Erfüllung der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen und zur Übernahme der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.
Die Bedingungen und Vorkehrungen für die Aufnahme der beiden Staaten wurden in Konferenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien und Rumänien ausgehandelt. In ihrem am 6. Oktober 2004 verabschiedeten Strategiepapier über den Stand des Erweiterungsprozesses kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Republik Bulgarien und Rumänien die politischen Kriterien erfüllen, und ging davon aus, dass die beiden Länder angesichts der erzielten Fortschritte, des Stands bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen und der laufenden Vorbereitungen ab 1. Januar 2007 die wirtschaftlichen und besitzstandsbezogenen Kriterien erfüllen werden und für die Mitgliedschaft bereit sein werden.

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