Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der Gerichtshof der EU hat in den verbundenen Rechtssachen C-273/20 und C-355/20 (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) und in der Rechtssache C-279/20 (Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) Entscheidungen zur Familienzusammenführung zu Flüchtlingen getroffen. Er entschied, dass die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung an den Elternteil eines während dieses Verfahrens volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings gegen das Unionsrecht verstößt. Gleiches gilt für den Fall, dass ein solcher Antrag von einem minderjährigen Kind gestellt wird, das volljährig geworden ist, bevor sein Vater als Flüchtling anerkannt wurde.

Entscheidungen des Gerichtshofs der EU lassen Zweifel aufkommen, ob die deutsche Rechtslage, nach der eine Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung nach der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) darstellt, ungeachtet möglicher inlandsbezogener Abschiebungsverbote ergehen kann, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die im deutschen Recht vorgenommene Trennung zwischen dem Erlass einer Abschiebungsandrohung und dem Verfahren auf Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG steht auf dem unionsrechtlichen Prüfstand, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 8. Juni 2022 (BVerwG 1 C 24.21) dem Gerichtshof der EU diese Problematik vorgelegt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausweislich einer aktuellen Pressemitteilung mit Beschluss vom 08. Juni 2022 den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung angerufen, ob im Sinne des Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Rückführungsrichtlinie (im Folgenden: RL 2008/115/EG) beachtliche Gründe bereits dem Erlass einer (asylrechtlichen) Abschiebungsandrohung entgegenstehen können (BVerwG 1 C 24.21).

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