Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Bürger des Vereinigten Königreichs haben am 23. Juni 2016 für den Austritt aus der EU gestimmt. Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat förmlich seine Absicht mitgeteilt, aus der EU auszutreten. Der Europäische Rat hat am 17. Oktober 2019 das von den Verhandlungsführern beider Seiten vereinbarte Austrittsabkommen gebilligt. Er hat außerdem die überarbeitete politische Erklärung über den Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gebilligt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Dezember 2019 den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Klärung angerufen, ob die Gewährung von Familienflüchtlingsschutz nach § 26 AsylG an ein Kind, das eine andere Staatsangehörigkeit als die des schutzberechtigten Elternteils besitzt, von der in Art. 3 der Richtlinie 2011/95/EU (sog. Anerkennungsrichtlinie) gründenden Befugnis der Mitgliedstaaten gedeckt ist, günstigere Normen zur Entscheidung darüber zu erlassen, wer als Flüchtling gilt, bzw. ob dies i.S.d. Art. 23 Abs. 2 RL 2011/95/EU mit der persönlichen Rechtsstellung des Kindes unvereinbar ist.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Unterhaltsgewährung für einen minderjährigen Unionsbürger durch einen Elternteil aufgrund illegaler Beschäftigung für eine ausreichende Existenzsicherung ausreicht. Ein minderjähriger Unionsbürger kann damit aus Art. 21 AEUV ein Aufenthaltsrecht herleiten, wenn sein Elternteil, der die tatsächliche Betreuung ausübt, den Lebensunterhalt der Familie durch eine illegale Beschäftigung sichert.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Az.: 5 K 1511/19.DA) hat den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen (Az.: C-905/19), um im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens klären zu lassen, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Artikels 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien und der EG Aufenthaltsrechte ableiten lassen. Konkret geht es um die Frage, ob das mit dem Aufenthaltstitel gesetzlich verbundene Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit einer Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis nach Wegfall der ehelichen Lebensgemeinschaft entgegensteht.

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