Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Heute bei einem Treffen im Weißen Haus wollen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und US-Präsident George Bush über die jüngsten Spannungen zwischen beiden Ländern beraten. Erdogan wird Bush zum letzten Mal sagen „Entweder beendet ihr die PKK, oder mischt uns nicht ein“. Dieses Treffen wird die Zukunft der Bekämpfung des Terrors bestimmen. Der Ministerpräsident wird Bush folgende Botschaft in klarer Sprache übermitteln: „Die Beseitigung des Terrors im Nordirak ist vor allem eure Aufgabe. Seit Jahren beherrscht ihr dieses Gebiet. Sie sollen Talabani und Barsani warnen. Die PKK wird nicht existieren, solange sie keinen Unterschlupf gewähren. Entweder löst ihr die Sache, oder lässt unsere Hand frei“.

Vor dem Treffen des Ministerpräsidenten Erdogan mit US-Präsident Bush herrscht in der Türkei Skepsis. Denn die US-Regierung spielt in Sachen PKK-Bekämpfung seit geraumer Zeit ein sehr eigenartiges Spiel. Sie sieht sich als Verbündete der Türkei, unterstützt aber gleichzeitig eine PKK-Schwesterorganisation im Iran. (Milliyet-Sabah)

In einem Schreiben vom 24. Oktober 2007 lehnt das Auswärtige Amt die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Tum und Dari (C-16/05) vom 20. September 2007 ab. Es wird festgestellt, dass der Entscheidung hinsichtlich Einreiseregelungen für türkische Staatsangehörige im Zusammenhang mit der Ausübung der passiven Dienstleistungsfreiheit oder zu sonstigen Zwecken nicht zu entnehmen seien. Maßgeblich für die Visumserteilung zu touristischen Aufenthalten in Deutschland bzw. im Gemeinschaftsgebiet sei das geltende europäischen Schengen-Recht. Die Verordnung Nr. 539/2001 bestimme für türkische Staatsangehörige weiterhin die Visumspflicht.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich beim informellen Gipfel in Lissabon über den EU-Reformvertrag geeinigt. Als "Vertrag von Lissabon" soll er am 13. Dezember feierlich unterzeichnet werden. Bundeskanzlerin Merkel sagte, die Einigung sei ein "großer politischer Erfolg". Bundesaußenminister Steinmeier meinte, die "geduldige Arbeit" der deutschen EU-Ratspräsidentschaft habe sich ausgezahlt. Nach der "tiefsten europäischen Depression" werde Europa nunmehr auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Der Reformvertrag übernimmt wesentliche Elemente des alten Verfassungsvertragsentwurfs. Er sieht tief greifende Reformen der EU vor – sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei den Sachpolitiken wie etwa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Justiz- und Innenpolitik oder der Klimaschutzpolitik. Wesentliche Inhalte des Vertrags sind die Einführung einer zweieinhalbjährigen Amtszeit des Ratspräsidenten, die Einführung eines «Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik» sowie die Einführung von Mehrheitsentscheidungen mit «doppelter Mehrheit». Der Streit mit der polnischen Regierung um die «Ioannina-Klausel» wurde beigelegt. Die EU-Grundrechte-Charta wird - außer in Großbritannien und Polen - in den Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Der Vertrag muss nach der Unterzeichnung noch in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Ziel ist sein Inkrafttreten vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009.

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