Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich beim informellen Gipfel in Lissabon über den EU-Reformvertrag geeinigt. Als "Vertrag von Lissabon" soll er am 13. Dezember feierlich unterzeichnet werden. Bundeskanzlerin Merkel sagte, die Einigung sei ein "großer politischer Erfolg". Bundesaußenminister Steinmeier meinte, die "geduldige Arbeit" der deutschen EU-Ratspräsidentschaft habe sich ausgezahlt. Nach der "tiefsten europäischen Depression" werde Europa nunmehr auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt. Der Reformvertrag übernimmt wesentliche Elemente des alten Verfassungsvertragsentwurfs. Er sieht tief greifende Reformen der EU vor – sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei den Sachpolitiken wie etwa der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Justiz- und Innenpolitik oder der Klimaschutzpolitik. Wesentliche Inhalte des Vertrags sind die Einführung einer zweieinhalbjährigen Amtszeit des Ratspräsidenten, die Einführung eines «Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik» sowie die Einführung von Mehrheitsentscheidungen mit «doppelter Mehrheit». Der Streit mit der polnischen Regierung um die «Ioannina-Klausel» wurde beigelegt. Die EU-Grundrechte-Charta wird - außer in Großbritannien und Polen - in den Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Der Vertrag muss nach der Unterzeichnung noch in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Ziel ist sein Inkrafttreten vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009.

In einem Schreiben vom 24. Oktober 2007 lehnt das Auswärtige Amt die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Tum und Dari (C-16/05) vom 20. September 2007 ab. Es wird festgestellt, dass der Entscheidung hinsichtlich Einreiseregelungen für türkische Staatsangehörige im Zusammenhang mit der Ausübung der passiven Dienstleistungsfreiheit oder zu sonstigen Zwecken nicht zu entnehmen seien. Maßgeblich für die Visumserteilung zu touristischen Aufenthalten in Deutschland bzw. im Gemeinschaftsgebiet sei das geltende europäischen Schengen-Recht. Die Verordnung Nr. 539/2001 bestimme für türkische Staatsangehörige weiterhin die Visumspflicht.

"Schock für Hilfsempfänger“, ist der heutige Aufmacher der HÜRRIYET betitelt. Anlass sind Meldungen der Zeitung, wonach eine in der Türkei ansässige Firma, wie zuvor in den Niederlanden, die deutschen Behörden dabei unterstützen soll, die Eigentumsverhältnisse türkischstämmiger Bürger in Deutschland offenzulegen. Der Grund für diese Praxis ist, die wahren Eigentumsverhältnisse derjenigen Bürger in Erfahrung zu bringen, die in Deutschland staatliche Hilfen bekommen. Die Zeitung bezichtigt die Firma des „Denunziantentums“ und weiß zu berichten, dass einige Bundesländer ihren „unanständigen“ Dienst bereits in Anspruch nehmen.

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