Nachrichten Rechtsprechung

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 19. Februar 2026 (Az.: 1 C 16.25) eine wichtige Entscheidung zu Flüchtlingen getroffen, die in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben und in das Bundesgebiet weiterwandern, um sich dort dauerhaft aufhalten zu können. Diese weitergewanderten Flüchtlinge können, wenn sie im Bundesgebiet einen Asylantrag stellen, ihren Schutzstatus verlieren und in ihr Heimatland abgeschoben werden. Anerkannte Flüchtlinge werden zukünftig abwägen müssen, ob sie dieses Risiko allein mit Blick auf eine Verbesserung ihrer Lebensumstände eingehen wollen. Mit dieser Entscheidung wird der Binnenmigration anerkannter Flüchtlinge nachhaltig Einhalt geboten.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. November 2025 (Az.: 3 A 644/23.Z) seine Rechtsprechung zur Ermessensausübung bei einer Verlustfeststellung dahingehend konkretisiert, dass es sich bei dem Ermessen in § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU um einen Fall intendierten Ermessens handelt, sofern zu erwarten ist, dass der Unionsbürger oder sein Familienangehöriger keine Freizügigkeit mehr erlangen werden.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 19. August 2025 (Az.: BVerwG 1 B 1.25) eine Beschwerde eines tunesischen Imams gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, der über das Internet offen für demokratiefeindliche, salafistische und dschihadistische Positionen eintrat und gezielt Propaganda für terroristische, dem IS nahestehende Organisationen betrieb.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (BVerwG 1 C 27.24) entschieden, dass ein Einbürgerungsbewerber im Einbürgerungsverfahren seine Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachzuweisen hat. Ist er nicht im Besitz eines solchen Passes und ist ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann er seine Identität auf der zweiten Stufe durch die bislang auf der ersten Stufe hilfsweise genannten Dokumente, namentlich einen anerkannten Passersatz oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis oder Identitätskarte), nachweisen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und damit seine Rechtsprechung zum Stufenmodell im Einbürgerungsverfahren präzisiert und fortentwickelt.

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