Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von einem aus eigenem Recht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerkind ableiten
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ausweislich einer Presseerklärung mit Urteil vom 23. September 2020 (BVerwG 1 C 27.19 ) entschieden, dass dem drittstaatsangehörigen Elternteil eines Kindes, das die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt, ein vom Kind abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV (Freizügigkeitsrecht) nur zustehen kann, wenn das Kind ein eigenes - und nicht nur vom anderen (Unionsbürger-)Elternteil abgeleitetes - Freizügigkeitsrecht im Aufnahmemitgliedstaat hat. Weiterlesen ...