Nachrichten Rechtsprechung

Ausweislich einer aktuellen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 20. August 2020 (BVerwG 1 C 28.19) entschieden, dass die Zustellungsfiktion des § 10 Abs. 2 Satz 2 Asylgesetz (AsylG), nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen muss, wenn diese dem Bundesamt nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt worden ist, im Einklang mit dem Unionsrecht steht.

Nach einer Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 23. Juni 2020 (BVerwG 1 C 37.19) entschieden, dass die Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags eines in Deutschland nachgeborenen Kindes, dessen Eltern zuvor in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist, jedenfalls gemäß Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 3 Dublin III-Verordnung auf Deutschland übergeht, wenn nicht binnen drei Monaten der andere Mitgliedstaat um Aufnahme des Kindes ersucht worden ist.

Für junge, gesunde Männer besteht bei einer Rückkehr in den Raum Kabul und in die Stadt Masar-e Sharif aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse in Afghanistan regelmäßig auch dann keine ein Abschiebungsverbot begründende Gefahr, wenn sie keine Unterstützung durch Familien- oder Stammesangehörige erhalten. Auch allein der formale Akt der Taufe und die damit begründete Zugehörigkeit zur katholischen Kirche führen nicht zu einem Abschiebungsverbot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 22. Januar 2020 (Aktenzeichen: 13 A 11356/19.OVG).

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ausweislich einer Presseerklärung am 26. Mai 2020 eine Entscheidung zu einer Zweckvaterschaftsanerkennung getroffen (BVerwG 1 C 12.19). Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht der Versagungsgrund des § 27 Abs. 1a Nr. 1 Alt. 2 AufenthG jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Vaterschaftsanerkennung nicht das Verwandtschaftsverhältnis zwischen nachzugswilligem Ausländer und dem im Deutschland lebenden Familienmitglied begründet.

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