Nachrichten Rechtsprechung

Nach einer Presseerklärung des  Bundesverwaltungsgerichts hat der 1. Senat mit Urteil vom 25. November 2021 (1 C 4.21) entschieden, dass der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz hindert; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ausweislich einer aktuellen Presseerklärung am 7. September 2021 (BVerwG 1 C 46.20) entschieden, dass bei der Bemessung der Dauer eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots der erfolgreiche Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet durch den Ausländer (erst) während des asylgerichtlichen Verfahrens fristverkürzend zu berücksichtigen ist, nicht schon deren Aufnahme. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Praxis der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Dauer von 30 Monaten durch das Bundesamt keinen rechtlichen Bedenken unterliegt, sofern der Ausländer keine Besonderheiten vorträgt, die bei der Fristbestimmung im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen sind.

Nach einer Presseerklärung hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 27. April 2021 (BVerwG 1 C 13.19) entschieden, dass drittstaatsangehörige Seeleute für Arbeitseinsätze auf Offshore-Supply-Schiffen im deutschen Küstenmeer einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit benötigen. Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ausweislich einer Presseerklärung mit Urteil vom 24. Juni 2021 (BVerwG 1 C 30.20) entschieden, dass die Anerkennung der Vaterschaft eines nichtdeutschen Kindes durch einen Vater deutscher Staatsangehörigkeit "nicht gezielt gerade zu dem Zweck", die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt zu schaffen, erfolgt, wenn sie auch der Begründung, Fortsetzung oder Vertiefung einer Eltern-Kind-Beziehung dient.

Die Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hindert nicht die Zuerkennung internationalen Familienschutzes im Bundesgebiet. Dies hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 8.19) in Leipzig ausweislich einer aktuellen Presseerklärung am 17. November 2020 entschieden. Die mündliche Verhandlung erfolgte erstmals aufgrund einer Videoverhandlung (§ 102a VwGO).

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