Keine Mitnahme auf Polizeirevier bei Vorlage eines gültigen Personalausweises
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 14.12.2010- 1 S 338/10 - entschieden, dass die Polizei einen Bürger, der sich mit einem gültigen Personalausweis ausweist, nicht zum Zweck der Personenfeststellung auf das Polizeirevier mitnehmen und dort festhalten darf. Weiterlesen ...

