Rückführungsstopp von Angehörigen der ethnischen Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen erlässt am 1. Dezember 2010 eine Anordnung nach § 60a Abs. 1 AufenthG, mit der eine zwangsweise Rückführung von Angehörigen der ethnischen Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter in die Republik Serbien sowie die Republik Kosovo ausgesetzt wird. Weiterlesen ...