Der VGH Bayern entschied mit Beschluss vom 28.01.2010 - 10 ZB 09.2226 - zur Übernahme der Ausreisekosten bei Abschiebung Weiterlesen ...
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Zur Rechtsbeschwerdemöglichkeit der Behörden:
Ohne Zulassung ist nach § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Inhaftierung zulässig.Zur Kostenpflicht bei nicht erfolgter Abschiebung Weiterlesen ...