Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausweislich einer aktuellen Pressemitteilung mit Beschluss vom 08. Juni 2022 den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung angerufen, ob im Sinne des Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Rückführungsrichtlinie (im Folgenden: RL 2008/115/EG) beachtliche Gründe bereits dem Erlass einer (asylrechtlichen) Abschiebungsandrohung entgegenstehen können (BVerwG 1 C 24.21).

Der Gerichtshof der EU hat am 20. Januar 2022 (Az: C-432/20) entschieden, dass ein Drittstaatsangehöriger seine Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auch dann nicht verliert, wenn er während eines Zeitraums von zwölf aufeinander folgenden Monaten nur wenige Tage im Unionsgebiet anwesend ist. Ist diese Rechtsstellung einmal erlangt, ist es nicht erforderlich, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Unionsgebiet zu haben.

Der Gerichtshof der EU hat mit Urteil vom 9. September 2021 (C-18/29) entschieden, dass es mit Unionsrecht unvereinbar ist, denn ein Folgeantrag allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil der Antrag nicht binnen einer bestimmten Frist gestellt wurde. Diese Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der 3-Monatsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG, die über § 71 Abs. 1 AsylG Anwendung findet.

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