Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Mit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, vom 18. Oktober 2006 (Üner gegen die Niederlande - Individualbeschwerde Nr. 46410/99) wurde nochmals die wesentlichen Grundsätze zum besonderen Ausweisungsschutz im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK herausgearbeitet. Dabei beschäftigt sich der Gerichtshof mit dem Problem der Rückkehr von Ausländern der 2. Generation, die über Jahrzehnte außerhalb ihres Heimatlandes aufgewachsen sind.
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In der am 16. Mai 2007 veröffentlichten Mitteilung „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ schlägt die Kommission zunächst die Aushandlung von Mobilitätspartnerschaften zwischen der EU und Drittländern vor. Dies verlange eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den interessierten Mitgliedstaaten, da Bestandteile dieser Partnerschaften in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Diese Partnerschaften sollen die besonderen Bedürfnisse der Drittländer berücksichtigen wie auch die Zielvorstellungen des Mitgliedstaates und der EU. Sie sollen sich an dem Maß des Engagements orientieren, zu dem der Drittstaat im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen Migration bereit ist und an den Anstrengungen des Drittstaates zur Reintegration von Rückkehrern, eingeschlossen der Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Die Kommission zählt eine Reihe möglicher Komponenten einer solchen Partnerschaft auf, z.B. zählt dazu auch die Durchführung gezielter Informationskampagnen in den Drittländern zur Verhinderung illegaler Migration. Von Seiten der Mitgliedstaaten könnten den Drittländern Erleichterungen bei der legalen Migration eingeräumt werden, z.B. durch Gewährung der Wirtschaftsmigration oder zusätzlich der Migration zu Studien- oder Ausbildungszwecken. Es sollen so schnell wie möglich Verhandlungen über eine begrenzte Anzahl von Pilotpartnerschaften aufgenommen werden.
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Im Aufmacher ihrer heutigen Europa-Ausgabe - "Sind wir alle schuldig?" - empört sich die MILLIYET über die Ankündigungen Bundesinnenminister Schäubles Fingerabdrücke von Nicht-EU-Ausländern in einer zentralen Datenbank erfassen zu wollen. Dazu hat sie Stimmen aus der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland eingefangen, die die geplante Regelung als „Ausgrenzung der Türken“ bezeichnen. Dabei wird vor allem kritisiert, „dass nicht von Holländern, aber von uns die Fingerabdrücke verlangt werden“, so eine der Interviewten. Somit werde man wie Verbrecher behandelt, so das Gros der Stimmen.
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Das Europäische Parlament hat in erster Lesung am 7. Juni 2007 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (KOM(2004)0835) abgestimmt.
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Die Europäische Kommission hat am 6. Juni 2007 ein umfassendes Asylpaket vorgelegt. Es besteht aus einem so genannten Grünbuch, das eine Debatte über die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einleiten soll, aus einem Richtlinienvorschlag, der Personen mit internationalem Schutzstatus ein langfristiges Aufenthaltsrecht gewähren will und schließlich aus einem Bericht zur Bewertung des Dublin-Systems.
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