Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Das Bundesministerium des Innern hat mit Datum vom 7. August 2008 einen Erlass herausgegeben (Az.: MI3 - 937115 -34/0), der sich mit der fehlerhaften Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in Spanien und Italien befasst. Er verweist Drittstaatsangehörige aus Spanien und Italien auf den Klageweg im Heimatland, wenn sie von ihren Staaten trotz Vorliegens der Voraussetzungen eines Daueraufenthalts-EG nicht den erforderlichen Eintrag "Daueraufenthalt-EG" auf dem Aufenthaltstitel nachweisen können.

Um den Zielvorgaben der Forscherrichtlinie Rechnung zu tragen, wurde in das Aufenthaltsgesetz der besondere Tatbestandes einer Aufenthaltserlaubnis für "Forscher" (§ 20 AufenthG) sowie Regelungen des Zulassungsverfahrens in der Aufenthaltsverordnung (§§ 38a - f AufenthV) aufgenommen.

Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen ist Bestandteil eines erleichterten dreistufigen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, über das Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die für einen mehr als dreimonatigen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen wollen, einen Aufenthaltstitel erhalten können.

Die Regelungen des neuen Zulassungsverfahrens für Forscher aus Drittstaaten zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung sind insbesondere auch auf Ingenieure und IT-Fachkräfte anwendbar, die im Rahmen von Forschung und Entwicklung beschäftigt werden.

Kroatien
Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien begannen am 3. Oktober 2005 und kommen gut voran. Von den 35 Verhandlungskapiteln wurden inzwischen 21 geöffnet. Davon wurden vier bereits vorläufig geschlossen.

Aufgrund der insgesamt guten Fortschritte Kroatiens eröffnete die Kommission Anfang 2008 die Aussicht auf die Vorlage eines vorläufigen Zeitplans, der den technischen Abschluss der Verhandlungen noch im Jahr 2009 vorsieht, vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen erfüllt. Ein solcher vorläufiger Zeitplan wird nun im diesjährigen Strategiepapier vorgestellt.

Politische Kriterien
Kroatien erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen. Neue Gesetze, Strategien und Aktionspläne zur Reform von Verwaltung und Justiz und zur Bekämpfung von Korruption wurden verabschiedet. Die für die Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde USKOK hat ihre Arbeit weiter intensiviert. Kroatien hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Probleme im Zusammenhang mit Minderheiten, einschließlich Fragen der Flüchtlingsrückkehr, zu lösen. Das Land hat sich weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt. 

Albanien
Albanien hat am 12. Juni 2006 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit der EU unterzeichnet, dessen Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten kurz vor dem Abschluss steht. Das bereits in Kraft getretene Interimsabkommen über Handelsfragen wird reibungslos umgesetzt. 
Politische Kriterien

Albanien hat weitere Fortschritte bei der Konsolidierung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erzielt. So wurden auf der Grundlage eines parteienübergreifenden Konsenses wichtige Reformen in den Bereichen Wahlen und Justiz vorangetrieben,  und auch die Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit wurden intensiviert.  Albanien setzt sich weiterhin konstruktiv für die Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität und den Aufbau guter Beziehungen mit anderen Westbalkan- und EU-Nachbarländern ein.

Allerdings müssen die Kultur des Dialogs zwischen den politischen Parteien sowie die Unabhängigkeit der staatlichen Institutionen weiter gefestigt werden, um die Leistungsfähigkeit des politischen Systems zu gewährleisten.  Die Korruption wird zwar in der Öffentlichkeit stärker als Problem wahrgenommen, hat jedoch weiterhin ein besorgniserregendes Ausmaß. Das gilt auch für das organisierte Verbrechen. Besondere Aufmerksamkeit muss der weiteren Umsetzung der Justizreform gewidmet werden.

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