Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, das auch die sogenannte Forscherrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umsetzt.
Der Europäische Rat von Lissabon vom März 2000 hat die Bedeutung des europäischen Forschungsraums anerkannt und der Gemeinschaft das Ziel gesetzt, bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die Richtlinie soll durch die Förderung der Zulassung und der Mobilität von Drittstaatsangehörigen zu Forschungszwecken für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Sie sieht vor, das Verfahren zur Zulassung von Drittstaats-Forschern in der Europäischen Union nach einem besonderen, dreistufigen Verfahren zu regeln und den in diesem Verfahren zugelassenen Forschern bestimmte Rechte hinsichtlich des Aufenthalts, der Abhaltung von Unterricht an Hochschulen, der Gleichbehandlung bei der Diplomanerkennung, Arbeitsbedingungen, sozialen Sicherheit, Besteuerung etc. und der Mobilität innerhalb der EU für dasselbe oder andere Vorhaben einzuräumen.
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Die französische Regierung will eine einheitliche Grundlage für Kernbereiche der Einwanderungspolitik in Europa schaffen. Dazu schlägt Paris einen „Europäischen Pakt über Immigration und Asyl“ vor, der den Staats- und Regierungschefs der EU während der französischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 zur Billigung vorgelegt werden soll und derzeit mit anderen Mitgliedstaaten abgestimmt wird.
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Jacques Barrot, für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, hat in Belgrad offiziell den Fahrplan für die Abschaffung der Visumpflicht für serbische Staatsbürger vorgestellt. Der Fahrplan gibt den serbischen Behörden klare Hinweise auf die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um allen serbischen Staatsbürgern das visumfreie Reisen zu ermöglichen.
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Die französische Nationalversammlung will mit einer Verfassungsänderung sicherstellen, dass bei einem möglichen EU- Beitritt der Türkei das französische Volk in einem Referendum zustimmen muss. Dies sei eine diskriminierende Annäherung gegenüber der Türkei, teilte der Sprecher des Außenministeriums Burak Özügergin mit. Er sagte: „Wir bedauern die Initiative einiger Politiker, ihre negative Haltung gegen die türkische EU-Mitgliedschaft in die französische Verfassung einzufügen.“ Özügergin brachte jedoch seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der diesbezügliche Paragraph im Gesetzentwurf in den kommen Tagen auf Vorschläge französischer Politiker mit gesundem Verstand geändert wird.
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Auf ihrer Titelseite berichtet die HÜRRIYET, dass das Zuwanderungsrecht derart in den Alltag der Menschen eingreife, dass es sogar Traditionen verändere. Hintergrund ist erneut der Ehegattennachzug. Da ein verheirateter Türke nicht zu seiner Braut nach Deutschland kommen konnte, weil er kein Visum nach Deutschland bekommen habe, musste der Polterabend ohne den Bräutigam stattfinden, so die Zeitung.
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