Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Auf ihrer Titelseite berichtet die HÜRRIYET, dass das Zuwanderungsrecht derart in den Alltag der Menschen eingreife, dass es sogar Traditionen verändere. Hintergrund ist erneut der Ehegattennachzug. Da ein verheirateter Türke nicht zu seiner Braut nach Deutschland kommen konnte, weil er kein Visum nach Deutschland bekommen habe, musste der Polterabend ohne den Bräutigam stattfinden, so die Zeitung.
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Österreichischer Bundespräsident Heinz Fischer hat anlässlich seines Türkei-Besuchs das Interesse Österreichs an einer engen Bindung Ankaras an Europa betont. „Wir sind der Meinung und vertreten den Standpunkt, dass die Verhandlungen eine offenes Ergebnis haben müssen, weil man heute seriös keine Aussagen über deren Ausgang machen kann“, sagte Fischer auf dem Flug nach Ankara.
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Die britische Königin Elisabeth II. ist zu ihrem ersten Staatsbesuch in der Türkei seit 37 Jahren eingetroffen. In Begleitung ihres Mannes Prinz Philip landete die 82-jährige Monarchin in Ankara. Bei einem Bankett lobte sie die Türkei. Die britische Königin Elizabeth II. hat zum Auftakt ihres Staatsbesuchs die Rolle der Türkei als Brücke zwischen dem Westen und der islamischen Welt gewürdigt.
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Schengen steht für die Abschaffung von Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den Ländern des Schengener Übereinkommens, für gemeinsame Regelungen über Kontrollen an den Außengrenzen, für eine gemeinsame Visapolitik und für flankierende Maßnahmen (insbesondere auf dem Gebiet der Polizei und Justizzusammenarbeit in Strafsachen), durch die die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen erst möglich wird. Das Schengener Vertragswerk hat also unmittelbare Bedeutung für die Reisefreiheit der Bürger durch:
• Abschaffung der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Schengen-Länder,
• gemeinsame Vorschriften für Personen, die die Außengrenzen des Schengen-Raumes überschreiten,
• getrennte Terminals für Reisende, die sich innerhalb des Schengen-Raumes bewegen und solche, die von außerhalb einreisen, auf Flughäfen und, soweit machbar, in Seehäfen,
• Harmonisierung der Vorschriften über Einreisebedingungen und Kurzzeitvisa.
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Der Europäische Gerichtshof erklärt in der Rechtssache C-133/06 (Parlament / Rat) verschiedene Bestimmungen über die Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft für nichtig, weil der Rat dadurch, dass er für die zukünftige Erstellung gemeinsamer Listen sicherer Staaten nur die Anhörung des Parlaments und nicht das Mitentscheidungsverfahren vorsieht, die ihm durch den Vertrag zugewiesenen Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten, hat.
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