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Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder hatten sich in ihrer Sitzung am 3./4. Dezember 2009 darauf verständigt, dass in Bezug auf die zum Jahresende 2009 auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG Anschlussregelungen getroffen werden sollten. Der Bundesminister des Innern hatte sein Einvernehmen zu diesen Anordnungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erteilt. Der Beschluss enthält keine Aussagen dazu, wie nach Auslaufen der Anschlussregelungen verfahren werden soll.

Migrationsrecht.net bietet bereits kurz nach der umfassenden Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiteren Nebengesetzen die Texte in einer druckbaren Neufassung. Damit hat man nicht nur einen aktuellen Text in Händen, sondern kann über die Fußnoten auch sehen, wann die einzelnen Änderungen wirksam geworden sind. Diese unentbehrliche Arbeitsmittel steht Mitgliedern ab sofort unter Rechtsquellen/Einreise und Aufenthalt zur Verfügung.

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